Der Schützenkreis möchte Euch hier die wichtigsten Neuigkeiten mitteilen:

 

 

 

Weitere Infos, siehe Info-Brief (linke Auswahlleiste, aktualisiert Mai 2012)

 

 

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Für Alle die sich für unseren Infostand und die elektr. Schießanlage, anlässlich des Hessentag 2012 (1. - 10. Juni 2012) in Wetzlar, interessieren

 

hier vorab schon einige Infos - download

 

und die Vereinsliste der helfenden 17 Kreisvereinen, für alle Hessentagstage - download

 

Plakat zum Ausdrucken - nur anklicken:

 

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Ein aussagekräftiger Artikel unseres Schützenbruders Thomas Rink. Wir können uns hier nur anschließen.

 

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Einladung zur Kreistagung des Schützenkreise Wetzlar  (23. März 2012 in Steindorf, Beginn 20.00 Uhr) - download hier

Es liegen drei Anträge auf Änderung der RWKO vor.

Bitte auch Infobrief März 2012 beachten!

 

 

Einladung zu Jahreshauptversammlung des Förderkreises (23. März 2012 in Steindorf Beginn 19.15 Uhr) - download hier

 

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Einladung zum Osterschießen, am 5. April 2012 beim SV Büblingshausen

 

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Teilnahme am Ochsenfestzug 2011 - Fahnenabordnung der Kreisvereine

 

Wie schon 2009 nahmen wieder zahlreiche Vertreter der Kreisvereine mit ihren traditionsreichen Fahnen am Ochsenfestzug in Wetzlar teil.

 

 

 

(anklicken vergrößert die Bild)

 

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Die neuen Majestäten sind beim Königsschießen, am 29. Mai 2011 in Hüttenberg, ermittelt worden:

 

Kreisschützenkönig Hans Müller, SV Hüttenberg, 261 Schuß,
Kreisschützenkönigin Ute Clemens, SV Werdorf,  294 Schuß,
Kreisjugendkönigin Sarah Sprehn, SV Steindorf,184 Schuß
Kreisjugendkönig  Stefan Sinning, SV Waldsolms, 181 Schuß

 

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Immer noch brandaktuell:

 

Um eine sichere Durchführung der Wettkämpfe zu gewährleisten darf auch die Nutzungsdauer der Luftdruckkartuschen nicht überschritten sein.

Daher kontrolliert bitte die Kennzeichnung der Kartuschen und  tauscht nicht mehr betriebsfähige aus.

Es ist auch in eurem Sicherheitsinteresse!!!

 

Die Firma Walter gibt dazu diesen Hinweis: 

Aluminiumbehälter haben materialbedingt eine maximale Nutzungsdauer von 10 Jahren. Eine Verlängerung dieser Nutzungsdauer ist auch mit Durchführung einer Wiederholungsprüfung nicht möglich.

Stahlbehälter können in Ihrer Nutzungsdauer einmalig durch eine Wiederholungsprüfung um weitere 10 Jahre (also auf maximal 20 Jahre Gesamtnutzungszeit) verlängert werden.

Durchführung der Wiederholungsprüfung nach 10 Jahren

Bei der Durchführung von Wiederholungsprüfungen zur Verlängerung der Nutzungsdauer sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:

– Eine Druckprüfung ist nur trocken zulässig (keine Druckprüfung mit Wasser o.ä.)

– Die Druckgasbehälter müssen Außen und Innen auf Beschädigungen/Korrosion überprüft werden

– Eine Wiederverwendung der Aufnahmen ist nicht zulässig, hier sind neue Bauteile zu verwenden

– Auf keinen Fall dürfen mit Schlagzahlen oder Stempeln Prüfzeichen bzw. Haltbarkeitsdaten aufgebracht werden

Bei Beschädigungen der Innen- oder Außenflächen (dazu gehören z.B. auch Schlagzahlen) erlischt die Betriebserlaubnis für den Druckgasbehälter. Dies hat zur Folge, dass Reparaturen an diesem Druckgasbehälter nicht mehr durchgeführt werden dürfen.

 

weitere Infos: www.sport-service.info/printable/rechtliches/druckluftkartuschenspezial/index.php

Die Firma Prüftechnik Leimpek (Am Langenbach 12, 65624 Altendiez, Tel.: 06432 8009469) prüft Stahlkartuschen für 19,60 € inkl.MWSt/Stck. zzgl.Versand.

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Der Deutsche Schützenbund gibt Infos zur Aufbewahrung der Sportwaffen:

http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/hinweise-und-richtlinien-des-dsb/

 

Sowie ein anschauliches Plakat zur Aufbewahrung der Waffen - download

 

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Stellungnahme des Deutschen Schützen Bundes zur Kontrolle der Aufbewahrung von Schusswaffen - download hier 

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Teilnahme der Fahnenabordnung des Schützenkreises Wetzlar beim Ochsenfest-Umzug 2009

 

Am diesjährigen Festzuges der Stadt Wetzlar, anlässlich des traditionellen Ochsenfestes, nahm auch eine Abordnung unseres Schützenkreises teil.

Angeführt durch die Kreisstandarte, das Kreisschützenkönigspaar und den Kreisschützenmeisters folgten 13 Fahnenabordnungen aus den verschiedensten Kreisvereinen. Sie bildeten eine würdige Vertretung des Schießsportes.

 

 

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Landrat Schuster (SPD) fordert alle Waffen- und Munitionsbesitzer auf für eine ordnungsgemäße Unterbringung der Schusswaffen und Munition zu sorgen. Zuwiderhandlung kann eine Geldbuße oder den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis nach sich ziehen.

Die Unterbringung muss bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden.

download: "Anzeige über Unterbringung" und "Hinweis zur Aufbewahrung"

 

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Bitte beachten:

Um die Gültigkeit der Erste Hilfebescheinigung aufrecht zuhalten, muss in Abständen von zwei Jahren, eine Auffrischung erfolgen. Sollten Sie Interesse haben melden Sie sich bitte.

 

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Um eine neue Waffe oder Waffenbesitzkarte zu beantragen, bitte die Grundlagen zum Genehmigungsverfahren beachten.

hier anklicken zur Info:  Grundlagen