Erläuterungen

zur Beantragung einer grünen Waffenbesitzkarte  bzw. einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK) oder einer weiteren Sportwaffe

Nachstehend die Grundlagen zum Genehmigungsverfahren.

 

 

Teil 1 - Unterlagen des Hessischen Schützenverband

Das Bedürfnis zum Erwerb einer Sportwaffe wird vom Hessischen Schützenverband dem Antragsteller bescheinigt.

Das Bedürfnis wird mit dem dreiteiligen Antrag „Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe  (§14 WaffG)“ (in zweifacher Ausfertigung, Erläuterung siehe unten) beantragt.

 

Dafür sind folgende Voraussetzungen bzw. Unterlagen notwendig:

Ø      Mitgliedschaft im Hessischen Schützenverband muss mindestens ein Jahr betragen.

Ø      pro Anfrage kann nur eine Waffe beantragt werden

Ø      eine  Waffenbesitzkarte für Sportschütze (gelbe WBK) muss ebenfalls auf diese Weise beantragt werden

Ø     der Antragsteller muss nachweisen, dass er/sie in den letzten 12 Monaten regelmäßig - mindestens 18 Mal – am Training, Wettkämpfen, Meisterschaften usw. teilgenommen hat (mit dem Auszug aus einem Schießbuch, - kladde oder sonstiger Nachweis).

Der Schießnachweis (Schießkladde, siehe oben)  muss den Namen des Schützen ausweisen und den Vermerk tragen, dass  „das Schießen mit erwerbsfähigen Waffen durchgeführt wurde“.     

Ø      Kopien aller Waffenbesitzkarten müssen dem Antrag beigefügt werden.

Ø     Ein Bearbeitungs-Gebühr    40,-- €    pro Sportwaffe ist an den

            Hessischen Schützenverband

            Frankfurter Sparkasse, BLZ 500 502 01

            Konto-Nr.  350 710

zu überweisen. Eine Kopie des Überweisungsbeleges mit senden.

Wer mit einem Scheck bezahlt, fügt ihn den Unterlagen bei. Kein Bargeld!

 

 

Der Vordruck Bedürfnisbescheinigung (siehe oben) ist wie folgt auszufüllen:
Ziffer 1 vom Schützen (Angaben zur Person),

Ziffer 2 vom Schützenverein (Angaben zum Verein) und

Ziffer 3 durch den Kreisschützenmeister.
Tragen Sie neben dem Namen noch die Vereins- und Mitgliedsnummernummer ein.

Drucken Sie die ersten Seiten 2-mal aus (Kopie) und kennzeichnen sie eine davon als Kopie.

Alle anderen Unterlagen werden nur einfach benötigt.

Ihr Schießbuch (als Nachweis für Ihre sportliche Betätigung) fügen Sie bitte nicht im Original bei.



 

 

Teil 2 - Unterlagen des  Landratsamt des Lahn-Dill-Kreises,  Abt. Fachdienst Waffenwesen

Ø   Antrag zur waffenrechtlichen Erlaubnis, (Antrag auf eine grüne oder gelbe WBK)

Ø   Anzeige über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition.

Ø   Nachweis der Sachkunde (wenn nicht bereits vorgelegt).

     

 

 

Teil 3 - Weiterleiten der gesamten Unterlagen

Die vom Hessischen Schützenverband beanspruchte „Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb eine Waffe“ und den zugehörigen Bescheinigungen (= Teil 1) und die vom Landratsamt geforderten Unterlagen (=Teil 2) sind zur weiteren Bearbeitung an den Kreisschützenmeister zu senden.

Nach der Genehmigung vom HSV wird er die Unterlagen der Waffenbehörde an das  Landratsamt des Lahn-Dill-Kreises weiterleiten.

 

 

 

 

Die benötigten Vordrucke können, durch anklicken der blau unterlegten Schrift, herunter geladen werden.

 

 

Mit freundlichen Schützengruß

 

Lein, KSM